Ja, in den meisten Fällen ist eine Genehmigung erforderlich. Da eine Balkonverglasung das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert, ist in vielen Gemeinden eine Baugenehmigung notwendig. Wir empfehlen, sich beim zuständigen Bauamt zu erkundigen und, falls Sie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leben, die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einzuholen. Sollten Sie noch keine Genehmigung haben, unterstützen wir Sie gerne bei den notwendigen Schritten, um diese einzuholen.